Haftung bei allergischen Reaktionen und Unverträglichkeiten

Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, den Friseursalon vor Beginn der Behandlung über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Empfindlichkeiten gegenüber Produkten oder Inhaltsstoffen zu informieren.

Unterbleibt ein entsprechender Hinweis, wird für daraus resultierende allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Friseursalons beruhen.

Der Friseursalon empfiehlt grundsätzlich die Durchführung eines Verträglichkeitstests vor chemischen Behandlungen. Wird ein solcher Test von der Kundin/dem Kunden abgelehnt, erfolgt die Behandlung auf eigene Verantwortung.

Für Schäden, die auf unvollständige oder falsche Angaben der Kundin/des Kunden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

Haftung bei Haarschäden nach Risikoaufklärung

Vor chemischen Behandlungen, insbesondere Blondierungen, Colorationen oder ähnlichen Eingriffen, wird die Kundin/der Kunde über mögliche Risiken wie Haarbruch, Haarschädigung oder unerwünschte Ergebnisse aufgeklärt.

Erfolgt die Behandlung auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin/des Kunden trotz Hinweises auf bestehende Risiken (insbesondere bei bereits geschädigtem, vorbehandeltem oder strapaziertem Haar), übernimmt der Friseursalon keine Haftung für daraus resultierende Schäden. Die Durchführung der Behandlung erfolgt in diesen Fällen auf eigene Verantwortung der Kundin/des Kunden.

Der Friseursalon behält sich vor, Behandlungen aus fachlichen Gründen abzulehnen, wenn ein erhebliches Risiko für Haarschäden besteht.